Kirchditmold kennen und gewinnen !
In der Februar/März Ausgabe von „Blickpunkt Kirchditmold“ geht es diesmal um Stadtteilpolitik. Die Stadt Kassel hat 23 Stadtteilgremien eingerichtet. Ihre politische Zusammensetzung wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl durch die Wahlbevölkerung der Stadt bestimmt. Jedes Stadtteilgremium wählt aus seiner Mitte für die Wahlzeit einen Vorsteher oder eine Vorsteherin, die den Vorsitz führen und ihn in der Öffentlichkeit repräsentieren.
Das Stadtteilgremium ist die Interessenvertretung der Einwohner und Einwohnerinnen des jeweiligen Bezirks. Dieses fördert deren Beziehungen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Magistrat und pflegt die Kontakte zu allen im Stadtteilbezirk ansässigen Vereinigungen.
Das Stadtteilgremium besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Bezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Stadtteilgremiums sind ehrenamtlich tätig. Das Stadtteilgremium ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Bezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Stadtteilgremium widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Stadtteilgremien werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
„Blickpunkt Kirchditmold“ möchte von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wissen, wie lautet der Begriff für das Gremium im Stadtteil, welches sich um die Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger „vor Ort“ kümmert?
Zur Auswahl stehen drei Lösungsmöglichkeiten:
A: Bürgerverein Kirchditmold
B: Turnverein Kirchditmold
C: Ortsbeirat Kirchditmold
Zu gewinnen gibt es diesmal drei Gutscheine im Wert von je 7,-- Euro, einzulösen im Fachgeschäft Schreib + Spielwaren David in der Teichstraße 16, wo es ein vielfältiges Angebot an Spielzeugartikeln für jedes Alter gibt. Ebenso finden Sie hier alles für den privaten oder geschäftlichen Schreibbedarf.
Die Antwort, also den richtigen Buchstaben oder den Namen des Gremiums bitte auf eine Postkarte schreiben und bis zum 10. April 2010 an folgende Adresse schicken: Blickpunkt Kassel, Werbung & Verlag, Frans-Hals-Str. 6, 34121 Kassel. Antworten können auch per email an folgende Adresse geschickt werden: verlag@blickpunkt-kassel.de.
Oder nutzen Sie einfach das Formular, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen!
Viel Glück!
In der Februar/März Ausgabe von „Blickpunkt Kirchditmold“ geht es diesmal um Stadtteilpolitik. Die Stadt Kassel hat 23 Stadtteilgremien eingerichtet. Ihre politische Zusammensetzung wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl durch die Wahlbevölkerung der Stadt bestimmt. Jedes Stadtteilgremium wählt aus seiner Mitte für die Wahlzeit einen Vorsteher oder eine Vorsteherin, die den Vorsitz führen und ihn in der Öffentlichkeit repräsentieren.
Das Stadtteilgremium ist die Interessenvertretung der Einwohner und Einwohnerinnen des jeweiligen Bezirks. Dieses fördert deren Beziehungen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Magistrat und pflegt die Kontakte zu allen im Stadtteilbezirk ansässigen Vereinigungen.
Das Stadtteilgremium besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Bezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Stadtteilgremiums sind ehrenamtlich tätig. Das Stadtteilgremium ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Bezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Stadtteilgremium widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Stadtteilgremien werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
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